BEISPIEL (usw.) HOTELS
KAPSTADT
4* Sky Hotel Cape Town usw.
MAURITIUS
4* Canonnier Beachcomber Golf Resort & Spa usw.
Bei der Einreise nach Südafrika müssen alle Reisepässe eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und 3 leere Seiten aufweisen; außerdem ist darauf zu achten, dass diese leeren Seiten keine flecken durch Tinte aufweisen.
WICHTIGER HINWEIS FÜR KINDER UNTER 18 JAHREN
1. Die für minderjährige Gäste vorzulegenden Dokumente und diesbezüglichen Informationen finden Sie unten
In dieser Angelegenheit ist größte Vorsicht geboten. Mit unvollständigen Dokumenten ist das Einsteigen in das Flugzeug nicht möglich.
Gemäß den Änderungen der einschlägigen Gesetze wird seit dem 01. Juni 2015 von allen Besuchern unter 18 Jahren eine Geburtsurkunde verlangt. Für türkische Staatsbürger ersetzt die bei den Melderegisterämtern erhältliche Bevölkerungsregisterabschrift nach Beglaubigung durch einen vereidigten Übersetzer die Geburtsurkunde.
NEUE EINWANDERUNGSBESTIMMUNG
1. Kinder, die mit ihren Eltern reisen
Erforderlich:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, die belegen, dass sie die Eltern der gemeinsam reisenden Kinder sind.
(ii) Für adoptierte Kinder müssen die Eltern die Adoptionsurkunde vorlegen, die belegt, dass sie das Kind adoptiert haben.
Erklärende Notiz:
Diese Regelung gilt sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise für südafrikanische Staatsbürger und andere Ausländer.
Für Reisende, die aus Ländern ein- oder ausreisen, die keine Geburtsurkunde ausstellen, muss ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument vorgelegt werden, das anstelle der Geburtsurkunde gilt. Alle vorgelegten Dokumente müssen im Original oder als von einem Notar oder einer gleichwertigen Behörde beglaubigte Kopie sein.
2. Kinder, die nur mit einem ihrer Elternteile reisen
Erforderlich:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, die belegen, dass sie die Eltern der gemeinsam reisenden Kinder sind.
(ii) Die notariell beglaubigte Zustimmung des nicht reisenden, in der Geburtsurkunde eingetragenen anderen Elternteils, dass das Kind mit dem anderen Elternteil nach Südafrika ein- und/oder ausreisen darf, muss vorgelegt werden.
(iii) Eine gerichtliche Anordnung, die alle elterlichen Rechte und Pflichten oder das gesetzliche Sorgerecht überträgt, muss vorgelegt werden oder
(iv) Im Falle des Todes eines in der Geburtsurkunde eingetragenen Elternteils muss die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils vorgelegt werden.
(v) In Fällen, in denen der nicht reisende Elternteil keine Zustimmungserklärung erteilt, müssen auch rechtlich geschiedene Paare eine gerichtliche Anordnung vorlegen.
In Fällen, in denen beide Eltern verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Angehörigen eines Elternteils reist, muss die das Kind begleitende Person der Generaldirektion bestätigen lassen, dass sie gemeinsam mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist ist oder aus der Republik Südafrika ausgereist ist.
Erklärende Notiz:
Das Datum der Zustimmungserklärung darf höchstens 3 Monate vor dem Reisedatum liegen.
3. Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die nicht ihre leiblichen Eltern sind
Erforderlich:
(i) Der Erwachsene muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.
(ii) Die Zustimmungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes, dass die betreffende Person mit dem Kind reisen darf, muss vorgelegt werden.
(iii) Mit Ausweisdokument oder Passkopien der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes und
(iv) Die Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
In Fällen, in denen beide Eltern verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Angehörigen eines Elternteils reist, muss die das Kind begleitende Person der Grenzpolizei bestätigen lassen, dass sie gemeinsam mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist ist oder aus der Republik Südafrika ausgereist ist.
4. Kinder, die nicht mit einem Erwachsenen reisen
Erforderlich:
(i) Für Personen unter 18 Jahren ist für die Ein- und Ausreise nach Südafrika ein Schreiben oder eine Erklärung der Mutter und des Vaters oder des alleinigen bzw. gesetzlichen Vormunds erforderlich.
(ii) Wenn einer der Elternteile dieses Dokument vorlegt, muss er auch die Gerichtsentscheidung vorlegen, aus der hervorgeht, dass er das alleinige Sorgerecht besitzt.
(iii) Es muss ein Schreiben vorgelegt werden, das den Aufenthaltsort des Kindes in Südafrika und die Wohnanschrift sowie die Kontaktdaten des Erwachsenen enthält, der das Kind abholen wird.
(iv) Es muss eine Kopie des Personalausweises oder des gültigen Reisepasses und des Visums bzw. der permanenten Aufenthaltsgenehmigung der Person vorgelegt werden, die das Kind in Südafrika abholen wird.
(v) Die Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
5. Kinder unter besonderer Fürsorge, wie im Kindergesetz von 2005 definiert
Erforderlich:
Vor der Ausreise aus der Republik Südafrika muss eine beglaubigte Kopie der Genehmigung des Provinzamts für Soziale Dienste, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind seinen Wohnsitz hat, vorgelegt werden, wie in Abschnitt 169 des Kindergesetzes vorgesehen.
Diese Reise wird mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt. Sollte keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht werden, ist das Datum der letzten Stornierungsmitteilung 20 Tage vor Reisebeginn. Eine aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl stornierte Reise wird Ihnen über Ihr Reisebüro mitgeteilt.
VISUM
FÜR SÜDAFRIKA
Ordentlicher Reisepass û Kein Visum erforderlich
Grüner Reisepass û Kein Visum erforderlich
Dienstpass û Kein Visum erforderlich
FÜR MAURITIUS
Ordentlicher Reisepass û Kein Visum erforderlich
Grüner Reisepass û Kein Visum erforderlich
Dienstpass û Kein Visum erforderlich
*** In Ihrem Reisepass müssen mindestens 5 leere Seiten vorhanden sein.
GESUNDHEIT
Bei der Einreise nach Südafrika besteht für türkische Staatsbürger keine Impfpflicht. Während der Reise empfehlen wir Ihnen, kein Leitungswasser zu trinken, sondern nur Flaschenwasser zu konsumieren, das zuerst von Ihnen geöffnet wird.
FLUGDAUER
Istanbul - Südafrika 9 Stunden 35 Minuten
Mauritius - Istanbul 10 Stunden 20 Minuten
OPTIONALE TOUREN & AKTIVITÄTEN
Optionale Touren und Aktivitäten werden von der örtlichen Agentur, von der wir Dienstleistungen beziehen, mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen organisiert und sind nicht verpflichtend. Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die Ausflüge nicht stattfinden oder die Preise, Inhalte und das einzusetzende Fahrzeug für optionale Touren/Aktivitäten können je nach Teilnehmerzahl variieren. Außerdem können die Tage und Uhrzeiten der optionalen Touren/Aktivitäten vom Reiseleiter je nach Öffnungs- oder Schließungsstatus der zu besuchenden Museen, Ruinenstätten oder Veranstaltungsorte sowie je nach Wetterbedingungen geändert werden.
UNTERKUNFT
In Zeiten wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels in einer größeren Entfernung als den angegebenen km genutzt werden.
Dreibettzimmer können je nach Verfügbarkeit der Hotels vergeben werden, wobei das dritte Bett in solchen Zimmern kleiner als Standardbetten sein kann. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großen Bett und 1 Zusatzbett. Da Zusatzbetten aus Klappbetten und sogenannten Coach Beds bestehen, gelten die Teilnehmer bei Reservierungen für 3. Personen und/oder Kinder als damit einverstanden, dass in den Zimmern beengte Verhältnisse und die Art des Bettes auftreten können.
Kinderermäßigungen gelten für ein einziges (1) Kind, das bei 2 Erwachsenen untergebracht ist und der in der Preisangabe angegebenen Altersgruppe entspricht.
Das im Rahmen des Reiseprogramms enthaltene Hotelfrühstück wird entsprechend der Frühstückskultur des jeweiligen Landes und in der Regel als kontinentales Frühstück mit einer begrenzten Auswahl an Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee serviert und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Saal angeboten werden.
WÄHRUNG
Die Währung Südafrikas ist der South African Rand (ZAR). Sie können beide Währungen mitnehmen, jedoch muss USD aus dem Jahr 2000 oder später geprägt sein. Andernfalls möchten die Wechselstuben das Geld zu einem schlechteren Kurs umtauschen.
ZEITZONE
1 Stunde hinter der Türkei. Wenn es in der Türkei 12.00 Uhr ist, ist es in Südafrika 11.00 Uhr.
TELEFONNUTZUNG
Alle Mobilfunkanbieter können genutzt werden, wenn Ihr Telefon für internationales Roaming freigeschaltet ist. In einigen Teilen des Landes kann jedoch kein Netz verfügbar sein.
KLEIDUNG UND ERFORDERLICHE GEGENSTÄNDE
Wir empfehlen Ihnen, leicht an- und auszuziehende, den jahreszeitlichen Temperaturen entsprechende Kleidung (Jacke, Pullover usw.) mitzunehmen.
ESSKULTUR
In Südafrika hat man sich im Allgemeinen, inspiriert von der malaysischen und europäischen Küche, eine gemischte Esskultur geschaffen. Auf den Tischen fehlen frisches Gemüse und Obst nie.
EINKAUFEN
In Südafrika, wo sich die größten Goldminen der Welt befinden und das Land der größte Goldproduzent ist, ist das erste Produkt, das einem für Einkäufe in den Sinn kommt, Schmuck. In Juweliergeschäften finden Sie wunderschöne und besonders gestaltete Schmuckstücke an einem Ort. Außerdem können Sie auf Märkten von den Einheimischen gefertigte Skulpturen, geschnitzte Holzprodukte, handgearbeitete Lederwaren und Glasprodukte erwerben, die von Glasbläsermeistern hergestellt wurden.
WICHTIGE HINWEISE
Der Besitz eines gültigen Reisepasses und/oder eines erhaltenen Visums (für das visumpflichtige Reiseziel/den entsprechenden Reisepass) bedeutet nicht, dass die Einreise in das Land garantiert ist. Der Passbeamte hat das Recht, Ihnen die Einreise zu verweigern. Hierfür haftet nicht die Agentur, sondern der Reisende.
Die Agentur ist ein Vermittler zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier und unterliegt dem Haager Protokoll vom 28.09.1955. Bei Linien- und Sonderflügen kann es zu Verspätungen kommen oder sich vor der aktuellen Reise und dem Flug die Zeiten ändern. Die Agentur ist verpflichtet, diese Änderungen so früh wie möglich mitzuteilen. Unsere Passagiere haben die Reise gekauft, wissend und akzeptierend, dass sich die Flugdaten ändern können. Kinder im Alter von 0-2 Jahren zahlen keine Flughafensteuer und keine Gebühr für Flughafenleistungen.
Die im Reisepaket enthaltenen Panoramarundfahrten sind Fahrten von maximal 2-3 Stunden Dauer, die zur allgemeinen Vorstellung der Städte organisiert werden und eine panoramische Besichtigung mit Reiseleiterkommentar im Fahrzeug bieten, jedoch keine Eintritte in Museen oder Sehenswürdigkeiten beinhalten. Für Panoramarundfahrten sowie für andere im Programm genannte Touren haftet die Agentur nicht, wenn diese an dem im Programm vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit aufgrund von Einschränkungen durch lokale Behörden hinsichtlich der Besichtigung oder des Zutritts, wegen gesperrter Straßen aufgrund von Veranstaltungen oder wenn sie wegen der Wetterbedingungen unmöglich werden, nicht durchgeführt werden können. Einige Touren können, soweit möglich, auf gesperrten Straßen oder an Stellen, an denen die Zufahrt für Fahrzeuge nicht erlaubt ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.