BEISPIEL (usw.) HOTELS
CAPE TOWN
4* Sky Hotel Cape Town usw.
ZIMBABWE
4* Mopani Lodge Victoria Fallas usw.
3* Victoria Falls Premier Lodge usw.
JOHANNESBURG
4* Sky Hotel Sandton usw
Ab dem 01. Juli tritt das Einreiseformular für Südafrika in Kraft. Der Link zum Formular lautet wie folgt. Die Formulare können maximal 1 Tag vor der Einreise ins Land ausgefüllt werden, und unser Reiseleiter wird unsere Gäste vor der Abreise der Gruppe dabei unterstützen, wie das Formular auszufüllen ist. Es gibt keine Gebühr.
https://tools.sars.gov.za/sarsonlinequery/traveller
**** Bei der Einreise nach Südafrika müssen alle Passarten noch mindestens 6 Monate gültig sein und 3 leere Seiten aufweisen; außerdem ist darauf zu achten, dass diese leeren Seiten keine durch Tinte verursachten Flecken haben.
WICHTIGER HINWEIS FÜR KINDER UNTER 18 JAHREN
1. Die für Gäste unter 18 Jahren mitzubringenden Unterlagen und die diesbezüglichen Informationen finden Sie unten
In dieser Angelegenheit ist große Vorsicht geboten. Eine Flugreise mit unvollständigen Unterlagen ist nicht möglich.
Aufgrund der Änderungen in den einschlägigen Gesetzen wird seit dem 01. Juni 2015 von allen Besuchern unter 18 Jahren eine Geburtsurkunde verlangt. Für türkische Staatsbürger wird die bei den Bevölkerungsämtern erhaltene Bevölkerungsregisterauskunft nach Beglaubigung durch einen vereidigten Übersetzer anstelle der Geburtsurkunde akzeptiert
NEUE EINWANDERUNGSREGELUNG
1. Kinder, die mit ihren Eltern reisen
Erforderlich:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, die belegen, dass sie die Eltern des bzw. der mitreisenden Kinder sind.
(ii) Für adoptierte Kinder müssen die Eltern die Adoptionsurkunde vorlegen, die belegt, dass sie adoptiert wurden.
Erläuternder Hinweis:
Diese Regelung gilt sowohl für südafrikanische Staatsbürger als auch für andere Ausländer bei der Ausreise und bei der Ankunft.
Für Reisende, die aus Ländern ein- oder ausreisen, die keine Geburtsurkunde ausstellen, muss ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument vorgelegt werden, das anstelle der Geburtsurkunde gilt. Alle vorgelegten Dokumente müssen original oder eine von einem Notar oder einer gleichwertigen Behörde beglaubigte Kopie sein.
2. Kinder, die nur mit einem ihrer Elternteile reisen
Erforderlich:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, die belegen, dass sie die Eltern des bzw. der mitreisenden Kinder sind.
(ii) Eine eidesstattliche Einverständniserklärung des nicht mitreisenden, in der Geburtsurkunde eingetragenen anderen Elternteils, dass das Kind mit dem anderen Elternteil nach Südafrika ein- und/oder ausreisen darf, muss vorgelegt werden.
(iii) Ein Gerichtsbeschluss, der alle elterlichen Rechte und Pflichten oder das gesetzliche Sorgerecht überträgt, muss vorgelegt werden oder
(iv) im Todesfall eines der in der Geburtsurkunde eingetragenen Elternteile muss die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils vorgelegt werden.
(v) Wenn der nicht mitreisende Elternteil keine Einverständniserklärung erteilt, müssen auch rechtlich geschiedene Paare einen Gerichtsbeschluss vorlegen.
In Fällen, in denen beide Eltern verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Angehörigen eines Elternteils reist, muss die das Kind begleitende Person von der Generaldirektion bestätigen lassen, dass sie mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist ist oder aus der Republik Südafrika ausgereist ist.
Erläuternder Hinweis:
Das Datum der Einverständniserklärung darf höchstens 3 Monate vor dem Reisedatum liegen.
3. Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die nicht ihre leiblichen Eltern sind
Erforderlich:
(i) Der Erwachsene muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.
(ii) Eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes, dass die betreffende Person mit dem Kind reisen darf, muss vorgelegt werden.
(iii) Mit Kopien der Identitätsdokumente oder Pässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes und
(iv) die Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
In Fällen, in denen beide Eltern verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Angehörigen eines Elternteils reist, muss die das Kind begleitende Person vom Grenzpolizeidienst bestätigen lassen, dass sie mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist ist oder aus der Republik Südafrika ausgereist ist.
4. Kinder, die nicht mit einem erwachsenen Begleiter reisen
Erforderlich:
(i) Für Personen unter 18 Jahren ist bei der Ein- und Ausreise nach Südafrika ein Schreiben oder eine Erklärung der Mutter und des Vaters oder eines alleinigem bzw. gesetzlichen Vormunds erforderlich.
(ii) Wenn einer der Elternteile dieses Dokument vorlegt, muss er auch das Gerichtsurteil vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er das alleinige Sorgerecht besitzt.
(iii) Ein Schreiben mit der Wohnadresse des Ortes, an dem das Kind in Südafrika untergebracht wird, sowie der Adresse und den Kontaktdaten des erwachsenen Empfangenden muss vorgelegt werden.
(iv) Eine Kopie des Personalausweises oder des gültigen Reisepasses sowie des Visums oder der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung der Person, die das Kind in Südafrika abholen wird, muss vorgelegt werden.
(v) Die Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
5. Kinder unter besonderer Betreuung, wie im Kindergesetz von 2005 definiert
Erforderlich:
Vor der Ausreise aus der Republik Südafrika muss eine beglaubigte Kopie der Genehmigung vorgelegt werden, die von der Provinzdirektion der Sozialdienste, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind seinen Wohnsitz hat, gemäß Abschnitt 169 des Kindergesetzes ausgestellt wurde.
ZOLLFREIE ALKOHOL- UND TABAKWAREN
• Pro Person 200 Zigaretten und 20 Zigarren
• Pro Person 250 g Zigaretten- oder Pfeifentabak
• Pro Person 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette
• Pro Person 2 Liter Wein
Pro Person und 1 Liter andere alkoholische Getränke
2. Die Gewichtsbegrenzung auf Inlandsflügen finden Sie unten.
Kurz gesagt gilt pro Person 1 Gepäckstück und ein Limit von 20 kg.
Zusammenfassend die Regeln: 2 Koffer mit je 10 kg gelten als Übergepäck
Auch ein Gepäckstück mit 30 kg für 2 Personen gilt als Übergepäck.
TEILNAHMEBEDINGUNG
Diese Reise wird mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt. Falls keine ausreichende Teilnahme erreicht wird, ist das Datum der letzten Stornierungsmitteilung 20 Tage vor Reisebeginn. Eine aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl stornierte Reise wird Ihnen über Ihr Reisebüro mitgeteilt.
VISUM
FÜR SÜDAFRIKA
Normaler Reisepass - Visum nicht erforderlich
Grüner Reisepass - Visum nicht erforderlich
Dienstpass - Visum nicht erforderlich
Die Republik Südafrika verlangt von türkischen Staatsbürgern kein Visum.
*** In Ihrem Reisepass müssen mindestens 5 leere Seiten vorhanden sein.
GESUNDHEIT
Bei der Einreise nach Südafrika besteht für türkische Staatsbürger keine Impfpflicht. Während der Reise empfehlen wir Ihnen, kein Leitungswasser zu trinken und ausschließlich Wasser in Flaschen zu konsumieren, die erstmals von Ihnen geöffnet werden.
FLUGZEITEN
Istanbul - Cape Town 9 Stunden 35 Minuten
Johannesburg - Istanbul 10 Stunden 20 Minuten
OPTIONALE TOUREN & AKTIVITÄTEN
Optionale Touren und Aktivitäten werden von der lokalen Agentur, mit der wir zusammenarbeiten, mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen organisiert und sind nicht verpflichtend. Wenn die ausreichende Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, können die Ausflüge nicht stattfinden oder die Preise, Inhalte und das verwendete Fahrzeug der optionalen Touren/Aktivitäten können je nach Teilnehmerzahl variieren. Außerdem können der Tag und die Uhrzeit der optionalen Touren/Aktivitäten vom Reiseleiter je nach Öffnungs- oder Schließungsstatus der Museen, Ruinenstätten oder Veranstaltungsorte an den Zielorten und je nach Wetterbedingungen geändert werden.
UNTERKUNFT
In Zeiten von Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels in einer größeren Entfernung als den angegebenen km genutzt werden.
Dreibettzimmer können je nach Verfügbarkeit der Hotels vergeben werden, und das in solchen Zimmern für die 3. Person bereitgestellte Bett kann kleiner als Standardbetten sein. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großen Bett und 1 Zusatzbett. Da Zusatzbetten aus Klappbetten und sogenannten Coach Beds bestehen, gelten Teilnehmer bei Reservierungen für die 3. Person und/oder Kinder als damit einverstanden, mögliche Enge in den Zimmern und den Bettentyp zu akzeptieren.
Kinderermäßigungen gelten nur für ein (1) Kind, das bei 2 Erwachsenen untergebracht ist und der in der Preisangabe genannten Altersgruppe entspricht.
Die im Reisepaket enthaltenen Frühstücksleistungen werden im Hotel entsprechend der Frühstückskultur des jeweiligen Landes und in der Regel als kontinentales Frühstück mit einem begrenzten Menü aus Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee serviert und können für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Raum angeboten werden.
WÄHRUNG
Die Währung Südafrikas ist der South African Rand (ZAR). Sie können beide Währungen mitnehmen, jedoch muss USD im Jahr 2000 oder später geprägt worden sein. Andernfalls möchten die Wechselstuben das Geld zu einem niedrigeren Kurs wechseln.
ZEITZONE
Sie liegt 1 Stunde hinter der Türkei zurück. Wenn es in der Türkei 12.00 Uhr ist, ist es in Südafrika 11.00 Uhr.
TELEFONNUTZUNG
Alle Mobilfunkanbieter können genutzt werden, sofern Ihr Telefon für internationales Roaming freigeschaltet ist. In einigen Teilen des Landes kann jedoch kein Netz vorhanden sein.
KLEIDUNG UND NOTWENDIGE GEGENSTÄNDE
Wir empfehlen Ihnen, Kleidung mitzunehmen, die je nach Jahreszeit und Temperatur leicht an- und auszuziehen ist (Jacke, Pullover usw.).
ESSKULTUR
In Südafrika hat man sich im Allgemeinen eine gemischte Küche geschaffen, inspiriert von der malaysischen und europäischen Küche. Frisches Gemüse und Obst fehlen auf den Tischen nie.
EINKAUFEN
In Südafrika, wo sich die größten Goldminen der Welt befinden und das Land am meisten Gold produziert, ist Schmuck das erste Produkt, das einem für Einkäufe in den Sinn kommt. In Juweliergeschäften finden Sie sehr schönen und besonders gestalteten Schmuck. Außerdem können Sie auf Märkten von der lokalen Bevölkerung hergestellte Statuen, geschnitzte Holzprodukte, handgefertigte Lederwaren und Glasprodukte kaufen, die von Glasmachern gefertigt wurden.
WICHTIGE HINWEISE
Der Besitz eines gültigen Reisepasses und/oder eines erteilten Visums (für das Reiseziel/den Reisepass, für den ein Visum erforderlich ist) bedeutet nicht, dass eine Einreise in das Land möglich ist. Der Grenzbeamte hat das Recht, Ihnen die Einreise zu verweigern. Dafür übernimmt die Agentur keine Verantwortung; die Verantwortung liegt beim Reisenden.
Die Agentur ist zwischen dem Luftfahrtunternehmen und dem Passagier eine Vermittlungsstelle und unterliegt dem Haager Protokoll vom 28.09.1955. Bei Linien- und Sonderflügen kann es zu Verspätungen kommen, oder die Zeiten vor der geplanten Reise und dem Flug können sich ändern. Die Agentur ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Unsere Reisenden haben die Reise gekauft, im Wissen und mit der Akzeptanz, dass sich die Flugdaten ändern können. Kinder im Alter von 0-2 Jahren zahlen weder Flughafengebühren noch Flughafenservicegebühren.
Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadtrundfahrten sind Rundfahrten von höchstens 2-3 Stunden, die zur allgemeinen Vorstellung der Städte organisiert werden und ohne Eintritt zu Museen oder Sehenswürdigkeiten vom Fahrzeug aus mit Reiseleiterkommentar panoramisch durchgeführt werden. Bei panoramischen Touren, einschließlich der im Programm angegebenen anderen Touren, haftet die Agentur nicht dafür, dass die betreffenden Touren nicht durchgeführt werden können, wenn an Tag und Uhrzeit der Tour von den örtlichen Behörden keine Besichtigung oder kein Zutritt erlaubt ist oder wenn sie aufgrund gesperrter Straßen wegen einer Veranstaltung nicht stattfinden, ebenso wenig in Fällen, in denen die Tour aufgrund von Wetterbedingungen unmöglich wird. Einige Touren können, soweit möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden, wenn Straßen gesperrt sind oder der Zugang für Fahrzeuge nicht erlaubt ist.