TEILNAHMEBEDINGUNG
Unsere Reise wird mit einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen durchgeführt. Sollte keine ausreichende Teilnahme erreicht werden, ist das letzte Stornierungsdatum 20 Tage vor Reisebeginn. Eine aufgrund unzureichender Teilnahme stornierte Reise wird Ihnen über Ihr Reisebüro mitgeteilt.
VISUM
Ordentlicher Reisepass - Visum erforderlich
Grüner Pass - Kein Visum erforderlich
Dienstpass - Kein Visum erforderlich
Sie müssen einen Reisepass besitzen, der ab dem Datum des Reiseendes noch 3 Monate gültig ist und nicht älter als 10 Jahre ist.
In Destinationen, in denen ein Visum erforderlich ist, muss der Visumantrag mit den im von Ihrem Reisebüro an Sie übermittelten „Für das Visum erforderlichen Dokumente“-Verzeichnis aufgeführten Unterlagen gestellt werden.
WICHTIGE HINWEISE
Ein gültiger Reisepass und/oder ein erteiltes Visum (für das visumpflichtige Reiseziel/den Reisepass) bedeutet nicht, dass die Einreise in das Land gewährleistet ist. Der Grenzpolizeibeamte hat das Recht, Ihnen die Einreise ins Land zu verweigern. Für diese Situation ist das Reisebüro nicht verantwortlich, die Verantwortung liegt beim Reisenden.
Panoramastadtrundfahrten, die im Reisepaket enthalten sind, sind Touren von maximal 2–3 Stunden Dauer, die zur allgemeinen Vorstellung der Städte durchgeführt werden und als Panoramafahrten mit Erläuterungen des Reiseleiters im Fahrzeug erfolgen, ohne Eintritte zu Museen oder Sehenswürdigkeiten. Bei Panoramatouren, einschließlich der im Programm angegebenen anderen Touren, ist das Reisebüro nicht verantwortlich, wenn sie an dem im Programm angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit nicht stattfinden können, weil die örtlichen Behörden ihre Besichtigung oder den Zutritt nicht gestatten oder weil sie aufgrund von für eine Veranstaltung gesperrten Straßen nicht durchgeführt werden können; ebenso wenig in Fällen, in denen die Durchführung der Tour aufgrund von Wetterbedingungen unmöglich wird. Einige Touren können, sofern möglich, bei gesperrten Straßen oder an Stellen, an denen Fahrzeuge nicht einfahren dürfen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.