BEISPIEL (usw.) HOTELS
CAPE TOWN
4* Sky Hotel Cape Town usw.
ZIMBABWE
4* Mopani Lodge Victoria Falls usw.
3* Victoria Falls Premier Lodge usw.
JOHANNESBURG
4* Sky Hotel Sandton usw.
Ab dem 01. Juli tritt das Einreiseformular für Südafrika in Kraft. Der Link zum Formular finden Sie unten. Die Formulare können maximal einen Tag vor der Einreise ins Land ausgefüllt werden; unser Gruppenleiter wird die Gäste vor Abreise unserer Gruppen dabei unterstützen, das Formular auszufüllen. Es fallen keine Gebühren an.
https://tools.sars.gov.za/sarsonlinequery/traveller
**** Bei der Einreise nach Südafrika müssen alle Passarten eine Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten aufweisen und über 3 leere Seiten verfügen. Dabei ist darauf zu achten, dass auf diesen leeren Seiten keine durch Tinte verursachten Flecken vorhanden sind.
WICHTIGE WARNUNG FÜR KINDER UNTER 18 JAHREN
1. Für Reisende unter 18 Jahren finden Sie im Folgenden die erforderlichen Dokumente und entsprechende Informationen.
Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten. Mit unvollständigen Dokumenten ist ein Boarding nicht möglich.
Infolge gesetzlicher Änderungen gilt seit dem 01. Juni 2015 für alle Besucher unter 18 Jahren die Anforderung einer Geburtsurkunde. Für türkische Staatsbürger ersetzt ein bei den Einwohnermeldeämtern erhältliches Exemplar des Personenstandsregisters, beglaubigt von einem vereidigten Übersetzer, die Geburtsurkunde.
NEUE AUSLÄNDERBESTIMMUNGEN
1. Kinder, die mit ihren Eltern reisen
Erforderliche Unterlagen:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sie die Eltern des/der reisenden Kindes sind.
(ii) Bei adoptierten Kindern sind die Eltern verpflichtet, eine Adoptionserklärung vorzulegen, die ihre Elternschaft bestätigt.
Erläuternder Hinweis:
Diese Regelung gilt sowohl für südafrikanische Staatsangehörige als auch für andere Ausländer bei der Ein- und Ausreise.
Für Reisende aus Ländern, die keine Geburtsurkunden ausstellen, muss ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument vorgelegt werden, das als Ersatz für eine Geburtsurkunde dient. Alle vorgelegten Dokumente müssen Originalkopien oder beglaubigte Kopien einer Notarin/eines Notars oder einer gleichgestellten Behörde sein.
2. Kinder, die nur mit einem Elternteil reisen
Erforderliche Unterlagen:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sie die Eltern des/der reisenden Kindes sind.
(ii) Eine von dem im Geburtsregister eingetragenen, nicht reisenden Elternteil ausgestellte, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung muss vorgelegt werden, die besagt, dass das Kind mit dem anderen Elternteil nach Südafrika ein- und ausreisen darf.
(iii) Ein gerichtlicher Beschluss, der die Übertragung aller elterlichen Rechte und Pflichten oder das gesetzliche Sorgerecht bestätigt, muss vorgelegt werden, oder
(iv) Im Falle des Todes eines im Geburtsregister eingetragenen Elternteils ist die Sterbeurkunde dieses Elternteils vorzulegen.
(v) Wenn der nicht reisende Elternteil keine Einwilligungserklärung abgegeben hat, müssen geschiedene Paare ebenfalls einen gerichtlichen Beschluss vorlegen.
In Fällen, in denen beide Elternteile verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Familienmitglied der Mutter/des Vaters reist, muss die begleitende Person beim Grenzpolizeiamt bestätigen lassen, dass das Kind gemeinsam mit ihr in die Republik Südafrika eingereist ist oder diese verlassen hat.
Erläuternder Hinweis:
Das Datum der Einwilligungserklärung darf höchstens drei Monate vor dem Reisedatum liegen.
3. Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die keine biologischen Eltern sind
Erforderliche Unterlagen:
(i) Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.
(ii) Eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes, die besagt, dass die betreffende Person mit dem Kind reisen darf, muss vorgelegt werden.
(iii) Identitätsdokumente oder Passkopien der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes,
(iv) Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
In Fällen, in denen beide Elternteile verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Familienmitglied der Mutter/des Vaters reist, muss die begleitende Person beim Grenzpolizeiamt bestätigen lassen, dass das Kind gemeinsam mit ihr in die Republik Südafrika eingereist ist oder diese verlassen hat.
4. Kinder, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen
Erforderliche Unterlagen:
(i) Für die Ein- und Ausreise von Personen unter 18 Jahren nach Südafrika muss ein Brief oder eine Erklärung der Mutter und des Vaters oder, falls nur ein Elternteil verfügbar ist, des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
(ii) Wenn nur einer der Elternteile dieses Dokument vorlegt, muss zusätzlich ein gerichtlicher Beschluss vorgelegt werden, der belegt, dass dieser Elternteil allein das Sorgerecht innehat.
(iii) Ein Brief muss vorgelegt werden, der die Unterkunft des Kindes in Südafrika sowie die Wohnadresse und Kontaktdaten des erwachsenen Betreuers enthält, der das Kind empfangen wird.
(iv) Eine Kopie des Personalausweises oder eines gültigen Passes sowie des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die das Kind in Südafrika abholt, muss vorgelegt werden.
(v) Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
5. Kinder, die sich gemäß dem Child Act von 2005 in besonderer Obhut befinden
Erforderliche Unterlagen:
Vor der Ausreise aus der Republik Südafrika muss eine beglaubigte Kopie der Genehmigung vorliegen, die vom örtlichen Sozialdienstamt gemäß Abschnitt 169 des Child Act ausgestellt wurde.
ALKOHOL- UND TABAKWAREN, DIE ZOLLFREI EINGEFÜHRT WERDEN DÜRFEN
• Pro Person 200 Zigaretten und 20 Zigarren
• Pro Person 250 g Rauchtabak oder Pfeifentabak
• Pro Person 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette
• Pro Person 2 Liter Wein
Pro Person 1 Liter andere alkoholische Getränke
2. Die Gewichtsbeschränkungen für Inlandsflüge finden Sie im Folgenden.
Kurz gesagt: Pro Person ist ein Gepäckstück mit einem Limit von 20 kg erlaubt.
Zusammengefasst bedeutet dies: Zwei Koffer à 10 kg gelten als Übergewicht.
Auch wenn zwei Personen zusammen einen einzigen Koffer mit 30 kg Gewicht haben, gilt dies als Übergewicht.
BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
Diese Reise wird unter der Bedingung einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt. Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist das letzte Datum für eine Stornierung 20 Tage vor Reisebeginn. Eine aufgrund unzureichender Teilnahme stornierte Reise wird Ihnen über Ihr Reisebüro mitgeteilt.
VISUM
FÜR SÜDAFRIKA
Allgemeiner Pass - Kein Visum erforderlich
Grüner Pass - Kein Visum erforderlich
Dienstpass - Kein Visum erforderlich
Die Republik Südafrika gewährt türkischen Staatsbürgern kein Visum.
*** Ihr Pass muss mindestens 5 freie Seiten enthalten.
GESUNDHEIT
Bei der Einreise nach Südafrika besteht für türkische Staatsbürger keine Impfpflicht. Wir empfehlen Ihnen, während der gesamten Reise kein Leitungswasser zu trinken, sondern ausschließlich Flaschenwasser zu verwenden, das Sie selbst erstmals öffnen.
FLUGZEITEN
Istanbul - Johannesburg 9 Stunden 35 Minuten
Cape Town - Istanbul 10 Stunden 20 Minuten
OPTIONALE REISEN & AKTIVITÄTEN
Optionale Reisen und Aktivitäten werden von unserem lokalen Partnerunternehmen unter der Bedingung einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen organisiert; eine Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend. Sollte die erforderliche Anzahl nicht erreicht werden, können die Reisen nicht stattfinden, oder die Preise, Inhalte und Fahrzeuge für optionale Reisen/Aktivitäten können je nach Teilnehmerzahl variieren. Zudem können die Tage und Uhrzeiten der optionalen Reisen/Aktivitäten vom Reiseleiter entsprechend dem Öffnungs- oder Schließstatus von Museen, historischen Stätten oder Veranstaltungsorten sowie den Wetterbedingungen geändert werden.
ÜBERNACHTUNG
In Perioden wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels in größerer Entfernung als angegeben verwendet werden.
Dreibettzimmer werden je nach Verfügbarkeit der Hotels zugewiesen; in solchen Zimmern kann das Bett für die dritte Person kleiner sein als die Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus einem großen Bett und einem Zusatzbett. Da Zusatzbetten oft Klappbetten oder sogenannte Coach-Betten sind, gelten Teilnehmer der dritten Person und/oder Kinder als einverstanden mit möglichen Platzverhältnissen und der Art des Bettes in den Zimmern.
Kinderermäßigungen gelten für ein einziges (1) Kind, das mit zwei Erwachsenen reist und der im Preisabschnitt angegebenen Altersgruppe entspricht.
Im Reiseprogramm enthaltene Leistungen wie das Frühstück im Hotel werden entsprechend der Frühstückskultur des jeweiligen Landes angeboten und bestehen in der Regel aus einem begrenzten Menü, das als kontinentales Frühstück bezeichnet wird (Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee). Für Gruppen kann das Frühstück in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Saal serviert werden.
WÄHRUNG
Die Währung Südafrikas ist der South African Rand (ZAR). Sie können beides mitbringen, jedoch muss das USD-Geld im Jahr 2000 oder später gedruckt worden sein. Andernfalls versuchen Wechselstuben, das Geld zu einem niedrigeren Kurs umzutauschen.
ZEITZONE
Südafrika liegt 1 Stunde hinter der Türkei. Wenn es in der Türkei 12.00 Uhr ist, ist es in Südafrika 11.00 Uhr.
TELEFONNUTZUNG
Alle Mobilfunkanbieter können genutzt werden, sofern Ihr Telefon für den internationalen Roaming-Dienst freigeschaltet ist. In einigen Regionen des Landes kann es jedoch keinen Netzempfang geben.
KLEIDUNG UND NOTWENDIGE GEGENSTÄNDE
Wir empfehlen Ihnen, Kleidung mitzubringen, die leicht anzuziehen und auszuziehen ist und den jahreszeitlichen Temperaturen angepasst ist (Jacke, Pullover usw.).
ESSKULTUR
In Südafrika haben sie sich, inspiriert von der malaysischen und europäischen Küche, eine eigene gemischte Kulinarik geschaffen. Frisches Gemüse und Obst fehlen auf ihren Tafeln nie.
EINKAUFEN
Südafrika ist das Land mit den größten Goldminen der Welt und dem höchsten Goldproduzenten. Das erste Produkt, das beim Einkauf in den Sinn kommt, ist Schmuck. In Juweliergeschäften finden Sie wunderschöne und speziell gestaltete Schmuckstücke. Auf Märkten können Sie zudem Skulpturen der lokalen Bevölkerung, geschnitzte Holzprodukte, handgefertigte Lederwaren und Glasprodukte von Glaskünstlern kaufen.
WICHTIGE HINWEISE
Der Besitz eines gültigen Passes und/oder eines erhaltenen Visums (für Destinationen/Pässe, für die ein Visum erforderlich ist) bedeutet nicht automatisch, dass die Einreise gestattet ist. Die Grenzpolizei behält sich das Recht vor, Sie nicht ins Land einzulassen. Das Reisebüro haftet nicht für diese Situation; die Verantwortung liegt beim Reisenden.
Das Reisebüro fungiert als Vermittler zwischen Fluggesellschaft und Passagier und unterliegt dem Haager Protokoll vom 28.09.1955. Bei Linien- und Sonderflügen können Verspätungsrisiken bestehen oder die Zeiten vor der aktuellen Reise und dem Flug können sich ändern. Das Reisebüro ist verpflichtet, solche Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Unsere Reisenden haben die Tour gekauft, indem sie wussten und akzeptierten, dass sich Flugdetails ändern können. Kinder im Alter von 0–2 Jahren zahlen keine Flughafensteuer und keine Flughafenbedienungsgebühren.
Panoramastadtrundfahrten, die im Reisepaket enthalten sind, sind maximal 2–3 Stunden lange Touren zur allgemeinen Vorstellung der Städte, die vom Fahrzeug aus vom Reiseleiter erklärt werden. Sie beinhalten keine Besuche von Museen oder historischen Stätten. Sollten diese Panoramafahrten, einschließlich anderer im Programm genannter Touren, am vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Zeit aus Gründen der lokalen Behörden nicht besucht oder betreten werden dürfen, aufgrund von Sperrungen infolge von Veranstaltungen nicht stattfinden können oder aufgrund von Wetterbedingungen unmöglich werden, übernimmt das Reisebüro keine Haftung für das Unterbleiben dieser Touren. Einige Touren können aufgrund gesperrter Straßen oder Punkte, die für Fahrzeuge nicht zugänglich sind, soweit möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.