BEISPIELHOTELS (usw.)
CAPE TOWN
4* Sky Hotel Cape Town usw.
ZIMBABWE
4* Mopani Lodge Victoria Fallas usw.
3* Victoria Falls Premier Lodge usw.
JOHANNESBURG
4* Sky Hotel Sandton usw
Ab dem 01. Juli tritt das Einreiseformular für Südafrika in Kraft. Der Link zum Formular lautet wie folgt. Die Formulare können maximal 1 Tag vor der Einreise ins Land ausgefüllt werden, und unser Reiseleiter wird unsere Gruppenreisenden vor der Abreise dabei unterstützen, wie das Formular auszufüllen ist. Es fallen keine Gebühren an.
https://tools.sars.gov.za/sarsonlinequery/traveller
**** Bei der Einreise nach Südafrika müssen alle Passartypen eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten sowie 3 leere Seiten aufweisen, und auf diesen leeren Seiten darf es keine durch Tinte verursachten Flecken geben.
WICHTIGER HINWEIS FÜR KINDER UNTER 18 JAHREN
1. Die für Minderjährige unter 18 Jahren erforderlichen Dokumente und Informationen hierzu finden Sie unten
In diesem Zusammenhang ist größte Vorsicht geboten. Es ist nicht möglich, mit unvollständigen Unterlagen an Bord zu gehen.
Aufgrund der Änderungen der einschlägigen Gesetze wird ab dem 01. Juni 2015 von allen unter 18-jährigen Reisenden eine Geburtsurkunde verlangt. Für türkische Staatsbürger ersetzt ein bei den Standesämtern erhältlicher Auszug aus dem Personenstandsregister, nachdem er von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurde, die Geburtsurkunde.
NEUE EINWANDERUNGSBESTIMMUNG
1. Kinder, die mit ihren Eltern reisen
Erforderlich:
(i) Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, die belegen, dass sie die Eltern des/der gemeinsam reisenden Kindes/Kinder sind.
(ii) Für adoptierte Kinder müssen die Eltern die Adoptionsurkunde vorlegen, die belegt, dass sie adoptiert haben.
Erläuternder Hinweis:
Diese Regelung gilt sowohl für südafrikanische Staatsbürger als auch für andere Ausländer bei Abreise und Ankunft.
Für Reisende, die aus Ländern ein- oder ausreisen, die keine Geburtsurkunden ausstellen, muss ein Dokument eines zuständigen Amtes vorgelegt werden, das anstelle einer Geburtsurkunde gilt. Alle vorgelegten Dokumente müssen im Original oder als von einem Notar oder einer gleichwertigen Behörde beglaubigte Kopie vorliegen.
2. Kinder, die mit nur einem ihrer Elternteile reisen
Erforderlich:
(i) Eltern sind verpflichtet, Geburtsurkunden vorzulegen, die belegen, dass sie die Eltern des/der gemeinsam reisenden Kindes/Kinder sind.
(ii) Eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden anderen Elternteils, der in der Geburtsurkunde eingetragen ist, muss vorgelegt werden, dass das Kind mit dem anderen Elternteil nach Südafrika ein- und/oder ausreisen darf.
(iii) Ein Gerichtsbeschluss, der alle elterlichen Rechte und Pflichten oder das Sorgerecht überträgt, muss vorgelegt werden oder
(iv) Im Todesfall eines in der Geburtsurkunde eingetragenen Elternteils muss die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils vorgelegt werden.
(v) In Fällen, in denen der nicht mitreisende Elternteil keine Einverständniserklärung erteilt hat, müssen auch rechtlich geschiedene Paare einen Gerichtsbeschluss vorlegen.
In Fällen, in denen beide Eltern verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Angehörigen eines Elternteils reist, muss die das Kind begleitende Person der Generaldirektion bestätigen lassen, dass sie mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist ist oder die Republik Südafrika verlassen hat.
Erläuternder Hinweis:
Das Datum der Einverständniserklärung darf höchstens 3 Monate vor dem Reisedatum liegen.
3. Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die nicht ihre biologischen Eltern sind
Erforderlich:
(i) Der Erwachsene muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.
(ii) Die Eltern oder der gesetzliche Vormund des Kindes müssen eine Einverständniserklärung vorlegen, dass die betreffende Person mit dem Kind reisen darf.
(iii) Die Identitätsdokumente oder Passkopien der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes
(iv) Die Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
In Fällen, in denen beide Eltern verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Angehörigen eines Elternteils reist, muss die das Kind begleitende Person bei der Grenzpolizei bestätigen lassen, dass sie mit dem Kind in die Republik Südafrika eingereist ist oder die Republik Südafrika verlassen hat.
4. Kinder, die nicht mit einem Erwachsenen reisen
Erforderlich:
(i) Für die Ein- und Ausreise von Personen unter 18 Jahren nach Südafrika muss der Vater und die Mutter oder der alleinige bzw. gesetzliche Vormund ein Schreiben oder eine Erklärung vorlegen.
(ii) Wenn einer der Elternteile dieses Dokument vorlegt, muss er auch das Gerichtsurteil vorlegen, das belegt, dass er oder sie das volle Sorgerecht hat.
(iii) Ein Schreiben, das den Aufenthaltsort des Kindes in Südafrika sowie die Wohnadresse und Kontaktdaten des Erwachsenen enthält, der das Kind abholen wird, muss vorgelegt werden.
(iv) Eine Kopie des Personalausweises oder des gültigen Reisepasses sowie des Visums oder der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung der Person, die das Kind in Südafrika abholt, muss vorgelegt werden.
(v) Die Kontaktdaten der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes müssen vorgelegt werden.
5. Kinder, die unter besonderer Betreuung gemäß dem Kindergesetz von 2005 stehen
Erforderlich:
Vor der Ausreise aus der Republik Südafrika muss eine beglaubigte Kopie des Genehmigungsschreibens der Provinzdirektion für soziale Dienste vorgelegt werden, wie in Abschnitt 169 des Kindergesetzes vorgesehen.
ALKOHOL- UND TABAKPRODUKTE, DIE DEN ZOLL PASSIEREN DÜRFEN
• Pro Person 200 Zigaretten und 20 Zigarren
• Pro Person 250 g Zigaretten- oder Pfeifentabak
• Pro Person 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette
• Pro Person 2 Liter Wein
Pro Person und 1 Liter anderer alkoholischer Getränke
2. Die Gewichtsbegrenzung für Inlandsflüge finden Sie unten.
Kurz gesagt: Pro Person gilt 1 Gepäckstück und ein Limit von 20 kg.
Zusammengefasst die Regeln: 2 Koffer mit je 10 kg gelten als Übergewicht
Auch 1 Koffer mit 30 kg für 2 Personen gilt als Übergewicht.
TEILNAHMEBEDINGUNG
Diese Reise wird mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt. Sofern nicht genügend Teilnehmer zusammenkommen, ist das letzte Stornierungsdatum 20 Tage vor Reisebeginn. Eine aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl stornierte Reise wird Ihnen über Ihr Reisebüro mitgeteilt.
VISUM
FÜR SÜDAFRIKA
Normaler Reisepass - Visum nicht erforderlich
Grüner Reisepass - Visum nicht erforderlich
Dienstpass - Visum nicht erforderlich
Die Republik Südafrika erhebt kein Visum für türkische Staatsbürger.
*** In Ihrem Reisepass müssen mindestens 5 leere Seiten vorhanden sein.
GESUNDHEIT
Bei der Einreise nach Südafrika besteht für türkische Staatsbürger keine Impfpflicht. Wir empfehlen Ihnen, während der Reise kein Leitungswasser zu trinken und nur Wasser in Flaschen zu konsumieren, deren Siegel zuerst von Ihnen geöffnet wird.
FLUGZEITEN
Istanbul - Johannesburg 9 Stunden 35 Minuten
Cape Town - Istanbul 10 Stunden 20 Minuten
OPTIONALE TOUREN & AKTIVITÄTEN
Optionale Touren und Aktivitäten werden von dem lokalen Reiseveranstalter, mit dem wir zusammenarbeiten, mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen organisiert und sind nicht verpflichtend. Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die Ausflüge nicht durchgeführt werden oder die Preise, Inhalte und eingesetzten Fahrzeuge der optionalen Touren/Aktivitäten können je nach Teilnehmerzahl variieren. Außerdem können Tage und Uhrzeiten der optionalen Touren/Aktivitäten vom Reiseleiter je nach Öffnungs-/Schließstatus der Museen, Ausgrabungsstätten oder Veranstaltungsorte an den jeweiligen Reisezielen sowie je nach Wetterbedingungen geändert werden.
UNTERKUNFT
Während Messe-, Kongress-, Konzert-, Veranstaltungs- oder Sportturnierzeiten können Hotels in einer Entfernung von mehr als den angegebenen km genutzt werden.
Dreibettzimmer können je nach Verfügbarkeit der Hotels vergeben werden, und das in solchen Zimmern für die 3. Person bereitgestellte Bett kann kleiner als Standardbetten sein. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großen Bett und 1 Zusatzbett. Da Zusatzbetten aus Klappbetten und sogenannten Coach Beds bestehen, gilt die Buchung für die 3. Person und/oder Kinder als Anerkennung der möglichen Enge im Zimmer und des Bettentyps.
Kinderermäßigungen gelten nur für ein (1) Kind, das bei 2 Erwachsenen untergebracht ist und der im Preisabschnitt angegebenen Altersgruppe entspricht.
Die im Reisepaket enthaltenen Frühstücke im Hotel werden entsprechend der Frühstückskultur des jeweiligen Landes und meist als sogenanntes kontinentales Frühstück mit einem begrenzten Menü aus Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee serviert und können für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Saal serviert werden.
WÄHRUNG
Die Währung Südafrikas ist der South African Rand (ZAR). Sie können beide Währungen mitbringen, jedoch muss der USD aus dem Jahr 2000 oder später stammen. Andernfalls möchten die Wechselstuben das Geld zu einem niedrigeren Kurs wechseln.
ZEITZONE
Es ist 1 Stunde hinter der Türkei. Wenn es in der Türkei 12.00 Uhr ist, ist es in Südafrika 11.00 Uhr.
TELEFONNUTZUNG
Alle Mobilfunkanbieter können genutzt werden, sofern Ihr Telefon internationales Roaming aktiviert hat. In einigen Teilen des Landes kann es jedoch kein Netz geben.
KLEIDUNG UND NOTWENDIGE GEGENSTÄNDE
Wir empfehlen Ihnen, leicht an- und auszuziehende, den jahreszeitlichen Temperaturen entsprechende Kleidung (Jacke, Pullover usw.) mitzunehmen.
ESSKULTUR
In Südafrika hat sich allgemein eine gemischte Küche entwickelt, inspiriert von der malaysischen und europäischen Küche. Frisches Obst und Gemüse fehlen nie auf ihren Tischen.
EINKAUFEN
In Südafrika, wo sich die weltweit größten Goldminen befinden und das Land der größte Goldproduzent ist, ist das naheliegendste Einkaufsprodukt Schmuck. In Juweliergeschäften finden Sie sehr schöne und speziell gestaltete Schmuckstücke. Außerdem können Sie auf den Märkten von den Einheimischen hergestellte Statuen, geschnitzte Holzprodukte, handgefertigte Lederwaren und von Glaskünstlern gefertigte Glasprodukte kaufen.
WICHTIGE HINWEISE
Der Besitz eines gültigen Reisepasses und/oder eines erhaltenen Visums (für ein visumpflichtiges Reiseziel/Reisepass) bedeutet nicht, dass die Einreise in das Land garantiert ist. Der Grenzbeamte hat das Recht, Ihnen die Einreise zu verweigern. Dafür übernimmt das Reisebüro keine Verantwortung, die Verantwortung liegt beim Reisenden.
Das Reisebüro ist lediglich Vermittler zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier und unterliegt dem Haager Protokoll vom 28.09.1955. Bei Linien- und Sonderflügen kann es zu Verspätungen kommen oder sich die Zeiten vor der aktuellen Reise und dem Flug ändern. Das Reisebüro ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Unsere Reisenden haben die Reise gekauft, im Wissen und unter Anerkennung, dass sich Flugdetails ändern können. Kinder im Alter von 0-2 Jahren zahlen keine Flughafensteuer und keine Flughafenservicegebühr.
Panoramische Stadtrundfahrten, die im Reisepaket enthalten sind, sind Touren von maximal 2-3 Stunden, die zur allgemeinen Vorstellung der Städte organisiert werden und ohne Eintritt zu Museen und Sehenswürdigkeiten, panoramisch mit Erläuterungen des Reiseleiters im Fahrzeug durchgeführt werden. Falls panoramische Touren, einschließlich der im Programm genannten anderen Touren, an dem im Programm vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit aufgrund von Entscheidungen der örtlichen Behörden nicht durchgeführt werden können oder wegen gesperrter Straßen infolge von Veranstaltungen oder, ebenso, wenn die Tour aufgrund von Wetterbedingungen unmöglich wird, ist das Reisebüro für die Nichtdurchführung der betreffenden Touren nicht verantwortlich. Einige Touren können an gesperrten Straßen oder an Orten, an denen Fahrzeugzufahrt nicht erlaubt ist, im Rahmen der Möglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.