BEISPIEL (usw.) HOTELS
CAPE TOWN
4* Sky Hotel Cape Town usw.
ZIMBABWE
4* Mopani Lodge Victoria Falls usw.
3* Victoria Falls Premier Lodge usw.
JOHANNESBURG
4* Sky Hotel Sandton usw.
Ab dem 01. Juli tritt das Einreiseformular für Südafrika in Kraft. Der Link zum Formular finden Sie unten. Die Formulare können maximal einen Tag vor der Einreise ins Land ausgefüllt werden; unser Gruppenleiter wird die Gäste vor Abreise unserer Gruppen dabei unterstützen, das Formular auszufüllen. Es fallen keine Gebühren an.
https://tools.sars.gov.za/sarsonlinequery/traveller
**** Für die Einreise nach Südafrika müssen alle Passarten eine Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten und mindestens drei leere Seiten aufweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass auf den leeren Seiten keine Tintenflecken vorhanden sind.
WICHTIGE WARNUNG FÜR KINDER UNTER 18 JAHREN
1. Für Reisende unter 18 Jahren finden Sie im Folgenden die erforderlichen Dokumente und entsprechende Informationen.
Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten. Eine Boarding mit unvollständigen Dokumenten ist nicht möglich.
Infolge gesetzlicher Änderungen gilt seit dem 01. Juni 2015 für alle Besucher unter 18 Jahren die Anforderung einer Geburtsurkunde. Für türkische Staatsbürger ersetzt ein bei den Einwohnermeldeämtern erhältliches Exemplar des Personenstandsregisters, beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer, die Geburtsurkunde.
NEUE AUSLÄNDERBESTIMMUNGEN
1. Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern reisen
Erforderliche Unterlagen:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, bei der gemeinsamen Reise mit dem Kind/der Kindern Geburtsurkunden vorzulegen, aus denen ihre Elternschaft hervorgeht.
(ii) Bei adoptierten Kindern sind die Eltern verpflichtet, eine Adoptionserklärung vorzulegen, die ihre Adoption bestätigt.
Erläuternder Hinweis:
Diese Regelung gilt sowohl für südafrikanische Staatsbürger als auch für andere Ausländer bei der Ein- und Ausreise.
Für Reisende aus Ländern, die keine Geburtsurkunden ausstellen, muss ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument vorgelegt werden, das als Ersatz für eine Geburtsurkunde dient. Alle vorgelegten Dokumente müssen Originalkopien oder beglaubigte Kopien einer Notarin/eines Notars oder einer gleichgestellten Behörde sein.
2. Kinder, die nur mit einem Elternteil reisen
Erforderliche Unterlagen:
(i) Die Eltern sind verpflichtet, bei der gemeinsamen Reise mit dem Kind/der Kindern Geburtsurkunden vorzulegen, aus denen ihre Elternschaft hervorgeht.
(ii) Es muss eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des im Geburtsregister eingetragenen nicht reisenden Elternteils vorgelegt werden, die bescheinigt, dass das Kind zusammen mit dem anderen Elternteil nach Südafrika ein- und ausreisen darf.
(iii) Ein gerichtlicher Beschluss über die Übertragung aller elterlichen Rechte und Pflichten oder des gesetzlichen Sorgerechts ist vorzulegen oder
(iv) Im Falle des Todes eines im Geburtsregister eingetragenen Elternteils ist die Sterbeurkunde dieses Elternteils vorzulegen.
(v) Wenn der nicht reisende Elternteil keine Einwilligungserklärung abgibt, müssen geschiedene Paare ebenfalls einen gerichtlichen Beschluss vorlegen.
In Fällen, in denen beide Elternteile verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Familienmitglied der Mutter/des Vaters reist, muss die begleitende Person der Generaldirektion bestätigen lassen, dass sie mit dem Kind nach Südafrika eingereist ist oder Südafrika verlassen hat.
Erläuternder Hinweis:
Das Datum der Einwilligungserklärung darf höchstens drei Monate vor dem Reisedatum liegen.
3. Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die keine biologischen Eltern sind
Erforderliche Unterlagen:
(i) Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes ist vorzulegen.
(ii) Eine Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes, die bescheinigt, dass die betreffende Person mit dem Kind reisen darf, ist vorzulegen.
(iii) Kopien der Identitätsdokumente oder Pässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes sind vorzulegen,
(iv) Kontaktinformationen der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes sind vorzulegen.
In Fällen, in denen beide Elternteile verstorben sind und das Kind mit einem Verwandten oder einem anderen erwachsenen Familienmitglied der Mutter/des Vaters reist, muss die begleitende Person der Grenzpolizei bestätigen lassen, dass sie mit dem Kind nach Südafrika eingereist ist oder Südafrika verlassen hat.
4. Kinder, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen
Erforderliche Unterlagen:
(i) Für die Ein- und Ausreise von Personen unter 18 Jahren nach Südafrika müssen die Mutter und der Vater oder allein der gesetzliche Erbe ein Schreiben oder eine Erklärung vorlegen.
(ii) Wenn nur einer der Elternteile dieses Dokument vorlegt, muss er zusätzlich einen Gerichtsbeschluss vorlegen, der belegt, dass er allein das Sorgerecht innehat.
(iii) Ein Schreiben ist vorzulegen, das die Unterkunft des Kindes in Südafrika sowie die Wohnadresse und Kontaktdaten des erwachsenen Betreuers enthält, der das Kind empfangen wird.
(iv) Eine Kopie des Personalausweises oder eines gültigen Passes sowie des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die das Kind in Südafrika aufnehmen wird, ist vorzulegen.
(v) Kontaktinformationen der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes sind vorzulegen.
5. Kinder, die sich gemäß dem Child Act von 2005 in besonderer Obhut befinden
Erforderliche Unterlagen:
Vor der Ausreise aus der Republik Südafrika ist eine beglaubigte Kopie der Genehmigung vorzulegen, die vom Sozialdienstamt des Wohnsitzes des Kindes gemäß Abschnitt 169 des Child Act erteilt wurde.
ALCOHOL- UND TABAKWAREN, DIE ZOLLFREI EINGEFÜHRT WERDEN DÜRFEN
• Pro Person 200 Zigaretten und 20 Zigarren
• Pro Person 250 g Rauchtabak oder Pfeifentabak
• Pro Person 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette
• Pro Person 2 Liter Wein
Pro Person 1 Liter andere alkoholische Getränke
2. Die Gewichtsbeschränkungen für Inlandsflüge finden Sie im Folgenden.
Kurz gesagt: Pro Person ist ein Koffer mit einem Limit von 20 kg erlaubt.
Zusammengefasst: Zwei Koffer à 10 kg gelten als Übergewicht.
Auch zwei Koffer à 30 kg pro Person gelten als Übergewicht.
BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
Diese Reise wird unter der Bedingung einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist das letzte Datum für eine Stornierung 20 Tage vor Reisebeginn. Eine aufgrund unzureichender Teilnahme stornierte Reise wird Ihnen über Ihr Reisebüro mitgeteilt.
VISUM
FÜR SÜDAFRIKA
Allgemeiner Pass - Kein Visum erforderlich
Grüner Pass - Kein Visum erforderlich
Dienstpass - Kein Visum erforderlich
Die Republik Südafrika gewährt türkischen Staatsbürgern kein Visum.
*** Ihr Pass muss mindestens fünf leere Seiten aufweisen.
GESUNDHEIT
Für die Einreise nach Südafrika besteht für türkische Staatsbürger keine Impfpflicht. Wir empfehlen Ihnen, während der gesamten Reise kein Leitungswasser zu trinken, sondern ausschließlich Flaschenwasser, das Sie selbst öffnen.
FLUGZEITEN
Istanbul - Kapstadt 9 Stunden 35 Minuten
Johannesburg - Istanbul 10 Stunden 20 Minuten
OPTIONALE REISEN & AKTIVITÄTEN
Optionale Reisen und Aktivitäten werden von unserem lokalen Partnerunternehmen unter der Bedingung einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen organisiert; eine Teilnahme ist nicht verpflichtend. Sollte die erforderliche Anzahl nicht erreicht werden, können die Reisen nicht durchgeführt werden, oder die Preise, Inhalte und Fahrzeuge für optionale Touren/Aktivitäten können je nach Teilnehmerzahl variieren. Zudem können die Tage und Zeiten der optionalen Touren/Aktivitäten vom Reiseleiter je nach Öffnungszeiten von Museen, historischen Stätten oder Veranstaltungsorten sowie je nach Wetterbedingungen geändert werden.
ÜBERNACHTUNG
In Perioden wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels in größerer Entfernung als angegeben genutzt werden.
Dreibettzimmer werden je nach Verfügbarkeit der Hotels vergeben; in solchen Zimmern kann das Bett für die dritte Person kleiner sein als die Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus einem großen Bett und einem Zusatzbett. Da Zusatzbetten oft Klappbetten oder sogenannte Coach-Betten sind, gelten Teilnehmer der dritten Person und/oder Kinder als einverstanden mit eventuellen Platzverhältnissen in den Zimmern und der Art der Betten.
Kinderermäßigungen gelten für ein einziges Kind, das in Begleitung von zwei Erwachsenen bleibt und der im Preisabschnitt angegebenen Altersgruppe entspricht.
Frühstücksleistungen, die im Reiseprogramm enthalten sind, werden entsprechend der Frühstückskultur des jeweiligen Landes angeboten und bestehen in der Regel aus einem begrenzten Menü mit Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee (kontinentales Frühstück). Für Gruppen kann dies in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Saal serviert werden.
WÄHRUNG
Die Währung Südafrikas ist der South African Rand (ZAR). Sie können sowohl US-Dollar als auch Euro mitbringen; US-Dollar müssen jedoch im Jahr 2000 oder später gedruckt sein. Andernfalls verlangen Wechselstuben einen niedrigeren Kurs.
ZEITZONE
Südafrika liegt 1 Stunde hinter der Türkei. Wenn es in der Türkei 12.00 Uhr ist, ist es in Südafrika 11.00 Uhr.
TELEFONNUTZUNG
Alle Mobilfunkanbieter können genutzt werden, sofern Ihr Telefon für den internationalen Roamingverkehr freigeschaltet ist. In einigen Regionen des Landes kann es jedoch keinen Netzempfang geben.
KLEIDUNG UND BENÖTIGTE GEGENSTÄNDE
Wir empfehlen Ihnen, Kleidung mitzubringen, die leicht anzuziehen und auszuziehen ist und den jahreszeitlichen Temperaturen angepasst ist (Jacke, Pullover usw.).
ESSKULTUR
In Südafrika haben sie sich, inspiriert von der malaysischen und europäischen Küche, eine eigene gemischte Kochkultur geschaffen. Frisches Gemüse und Obst fehlen auf ihren Tafeln nie.
EINKAUFEN
Südafrika ist das Land mit den größten Goldminen der Welt und dem höchsten Goldproduzenten. Beim Einkauf denken die Menschen zunächst an Schmuck. In Juweliergeschäften finden Sie wunderschöne und speziell gestaltete Schmuckstücke. Auf Märkten können Sie zudem Skulpturen der lokalen Bevölkerung, geschnitzte Holzprodukte, handgefertigte Lederwaren und Glasprodukte von Glaskünstlern erwerben.
WICHTIGE HINWEISE
Der Besitz eines gültigen Passes und/oder eines erhaltenen Visums (für Destinationen/Pässe, für die ein Visum erforderlich ist) bedeutet nicht automatisch, dass die Einreise gestattet ist. Die Passkontrolleure behalten sich das Recht vor, Sie nicht ins Land einzulassen. Das Reisebüro haftet nicht für diese Situation; die Verantwortung liegt beim Reisenden.
Das Reisebüro fungiert als Vermittler zwischen Fluggesellschaft und Passagier und unterliegt dem Haager Protokoll vom 28.09.1955. Bei Linien- und Sonderflügen können Verspätungsrisiken bestehen oder die Zeiten vor der aktuellen Reise und dem Flug ändern. Das Reisebüro ist verpflichtet, solche Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Unsere Reisenden kaufen die Reise unter der Kenntnis und Akzeptanz, dass sich Flugdetails ändern können. Kinder im Alter von 0–2 Jahren zahlen keine Flughafensteuer und keine Flughafenbedienungsgebühren.
Panoramastadtrundfahrten, die im Tourpaket enthalten sind, sind maximal 2–3 Stunden lange Rundfahrten zur allgemeinen Vorstellung der Städte, die vom Bus aus vom Reiseleiter erklärt werden und keine Museumseintritte oder Besichtigungen historischer Stätten beinhalten. Panoramafahrten sowie andere im Programm genannte Touren erfolgen am angegebenen Tag und zur angegebenen Zeit. Sollte eine Besichtigung oder ein Eintritt aus Gründen lokaler Behörden untersagt sein, aufgrund von Sperrungen infolge von Veranstaltungen oder wegen schlechter Wetterbedingungen unmöglich werden, übernimmt das Reisebüro keine Haftung für das Nichtzustandekommen dieser Touren. Einige Touren können aufgrund gesperrter Straßen oder verbotener Fahrzeugzugänge, soweit möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.